Abgeschickt von Gast am 10 November, 2003 um 20:21:31:
Antwort auf: Darlehenszinsen von Otti am 06 November, 2003 um 23:27:46:
Hallo,
und ob das rechtens, § 20 Abs.1 EStG erfasst sämtliche Zinsen unabhängig von Herkunft. Und bei 50.000 Euro zu fremdüblichen Zinssatz dürften Sie doch über dem Sparerfreibetrag liegen.
Das Zwangsgeld ist ebenfalls in Ordnung.
MfG
Gast