Abgeschickt von Alfred am 05 Dezember, 2003 um 00:01:52
Hallo Forum,
als Arbeitnehmer möchte ich nächstes Jahr in die Selbständigkeit gehen.Unter welchen Voraussetzungen kann ich dieses Jahr -in der Steuererklärung- die in 2004 anfallenden Betriebsausgaben wie Meßgeräte, Werkzeuge, Firmenfahrzeug- als Verlustabzug geltend machen.
Gruss Alfred