Abgeschickt von Ally am 05 Dezember, 2003 um 13:34:52
Wie sieht jemand den Fall, wenn auf einer Spendenbescheinigung eine nicht korrekte Anschrift des Zuwenders enthalten ist. Ist der Spendeabzug dann grundsätzlich zu versagen? Der amtliche Vordruck sieht ja "Name und Wohnort des Zuwenders" vor.