Abgeschickt von Dieter am 15 Dezember, 2003 um 11:07:25:
Hallo,
meine Frage:
Müssen die Arbeitnehmeranteile für die berufsständischen Versorgungswerke (z.B. Ärzte-, RA-Versorgung etc.) in der Spalte 24 der Lohnsteuerkarte eingetragen werden?
Danke und Gruss
Dieter