Abgeschickt von Gast am 03 Januar, 2004 um 16:25:02:
Zwischen einer GmbH und einer GbR besteht eine sogenannte Organschaft. Die Gesellschafter der GmbH und der GbR (es sind dieselben) halten jeweils 50% der Anteile.
Ist es richtig, dass aufgrund der bestehenden Organschaft keine Veränderung der Anteilsverhältnisse, d.h. auch keine neuen Gesellschafter aufgenommen werden dürfen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!