Abgeschickt von Norbert Husemann am 02 Februar, 2004 um 09:20:45:
Antwort auf: Rechnungsadressierung von Martin am 31 Januar, 2004 um 22:09:40:
Hallo,
: dass die meine Eingangsrechnung fälschlicher-
: weise auf den Auftraggeber lautet (der Verkäufer
: Gibt es eine Möglichkeit, das steuerlich
: korrekt zu berichtigen ?
die Rechnung selber muss vom Lieferanten korrigiert werden. Das dürfte aber normalerweise auch kein Problem darstellen.
Mit freundlichen Grüßen
N. Husemann