Abgeschickt von Rainer am 18 Februar, 2004 um 07:37:42
Hallo,
Ich stehe momentan vor dem Problem, daß mein Nebenjob vom Finanzamt als Liebhaberei definiert wird. (Organisation einer Rallyeveranstaltung)
Die Konsequenzen (Steuerrückzahlung) und die Grundlagen wie das Finanzamt Liebhaberei definiert sind mir bekannt.
Nun meine Fragen:
A.)"Muß ich zukünftig bezüglich meiner Nebentätigkeit weiterhin Aufzeichnungen (Buchhaltung) führen und meinen Verlust/Gewinn dem Finanzamt melden auch wenn diese als Liebhaberei deffiniert ist?"
B.)Sollte frage A mit Ja beantwortet sein " und sollte sich in ein paar Jahren herausstellen, daß die Summe der Gewinne höher ist wie die der Verluste, kann dann das Finanzamt nachträglich seine Entscheidung wieder rückgängig machen"
Für eure Antworten im Voraus vielen Dank.
Rainer Autenrieth