Abgeschickt von Ostara am 23 Februar, 2004 um 12:40:30:
Antwort auf: Verunsichert wegen Umsatzsteuer mehrwert.... von James Und Rosi am 20 Januar, 2004 um 22:36:21:
Also zuerst würde ich wohl mal das USt-Recht durchstöbern http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index.html
Unternehmer i. S. von § 2 seit ihr. Die Frage ist, ob ihr Kleinunternehmer nach § 19 seit. Trifft zu, wenn der Umsatz im VJ 16.620 EUR niht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht 50.00 EUR übersteigen wird.
Als nächstes ist § 16 bzw. § 20 zu prüfen.
Je nach dem ob § 16 gilt ist dann § 13 Abs. 1 Nr. 1 a zur Bestimmung des Zeitpunktes der Fälligkeit der Steuer ausschlaggebend. Bei § 20 ist dann der Zeitpunkt nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 b zu bestimmen.
Der Voranmeldezeitraum für die Steuer bemisst sich nach § 18 je nach Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr ist es der Kalendermonat oder das Kalendervierteljahr...
Der steuerbare Umsatz wird in § 1 definiert.
§ 3 definiert LIeferung und sonstige Leistungen
In § 4 ff sind Steuerbefreiungen bei Lieferungen und Leistungen genannt. Die Bemessungsgrundlage für die Steuer wird dann nach § 10 i. V. m. § 9 festgelegt. Der Steuersatz richtet sich nach § 12.
§ 14 führt die Bestandteile einer Rechnung auf, die enthalten sein müssen, um Vorsteuer überhaupt ziehen zu können.
§ 15 gibt an, wann Vorsteuer abgezogen werden darf.
So, das waren mal grob die wichtigen Paragraphen in der Reihenfolge, wie sie abgearbeitet werden sollten. Das ist nur ein Vorschlag.