Abgeschickt von dirk am 25 Februar, 2004 um 17:58:02:
Antwort auf: Re: Umzugskosten bei Umzug ins Ausland von Klaus Heimann am 11 Dezember, 2003 um 19:17:25:
Das ist falsch, beim Umzug ins Ausland kann man eine Pauschale in Höhe von € 4372 f. Ledige /€ 5465 f. Verheiratete(ggü. einer Pauschale im Inland von € 537 ledig / 1047 verheiratet + 237 je weitere Person) steuerlich geltend machen!!
: : Hallo,
: : ich habe gehört, dass Umzugskosten beim Umzug ins Ausland (Auswandern) steuerlich geltend gemacht werden koennen. Stimmt das oder gilt das nur fuer beruflich bedingte Umzüge?
: : Wäre Dankbar für eine Antwort
: Umzugskosten sind dann absetzbar, wenn sie beruflich bedingt sind (Verkürzung des Arbeitsweges) und stellen Werbungkosten dar.
: Werbungkosten sind allerding nur absetzbar wenn Einkünfte erzielt werden bzw. dies beabsichtigt ist. Diese Einkünfte müssen dann auch noch in Deutschland steuerpflichtig sein.
: Also wer entgültig dem Land den Rücken kehrt wird hier wohl keine Kosten bei der Steuer absetzen können.
: Hoffe das hilf ein wenig.