Abgeschickt von Heinz H. am 28 Januar, 2003 um 20:21:53
Für das Jahr 2002 ist eine Gewerbesteuer-Rückstellung zu bilden.
Es liegen folgende (angenommene) Daten vor:
Gewinn vor Rückstellung 90.000 EUR
GewerbeSteuer VZ in 2002 2500 EUR
Hebesatz der Gemeinde 380 EUR
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Wie ist mit den v.g. Zahlen die Rückstellung zu ermitteln ?
Nach meiner Kenntnis und lt. GewStG müsste folgende Berechnung vorgenommen werden:
Gewinn vor GewSt-Rückstellung 90.000 EUR
+ GewSt VZ in 2002 2.500 EUR
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= 92.500 EUR
abzgl. Freibetrag - 24.500 EUR
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= 68.000 EUR
Gem. § 11 (Staffelmethode anwenden ?)
für die ersten 12.000 EUR = 1 % = 120,00 EUR
für die weiteren 12000 EUR = 2 % = 240,00 EUR
für die weiteren 12000 EUR = 3 % = 360,00 EUR
für die weiteren 12000 EUR = 4 % = 480,00 EUR
für die weiteren Beträge = 20000=5% = 1000,00 EUR
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ergibt 2200,00 EUR
(=Messbetrag)
2200 EUR x 380 % Hebesatz = 8360,00 EUR Gew.St.
abzgl. VZ -2500,00 EUR
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Rückstellung 5860,00 EUR
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Wäre diese Berechnung richtig ?
Oder : ist zunächst vom Messbetrag noch die Summe von (2.400 DM ) entspricht ca. 1200 EUR abzusetzen, so daß nachfolgende Rechnung herauskommt: ?
2200,00 EUR
abzgl. 1200,00 EUR
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ergibt 1000,00 EUR
x 380 % = 3800,00 EUR GewSt
abzgl. VZ 2500,00 EUR
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Rückstellung 1300,00 EUR
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mfg
Heinz H.