Abgeschickt von Heinz Harira am 31 Maerz, 2003 um 21:57:41
Hallo liebe Forum-Teilnehmer,
heute habe ich einige Fragen zur kurzfristigen und geringfügigen Beschäftigung.
1. Fall:
Rahmenarbeitsvertrag über 10 Mt. (= kurzfristige Beschäftigung ) vom 01.08.2002 bis 31.05.2003 - mit max. 50 Arbeitseinsätzen.
Die Begründung des Rahmenarbeitsvertrages lag darin, dass die Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt werden sollte.
Ergebnis: soz.vers.frei - mit 20 % Pauschsteuer, da sich der Verdienst im Rahmen der geringfügigen Grenzen bewegte.
Ab 1.4.03 gilt aber nun, das der Pauschsteuersatz in diesem Fall auf 25 % angehoben wird ( 25 % + 7 % KiSt = 26,75 % Belastung)
Da nun ohnehin der Rahmenarbeitsvertrag zum 31.05.03 ausläuft besteht die Frage, ob im direkten Anschluss an dieses Arbeitsverhältnis (ab 1.6.03) ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis = Minijob bis 400 EUR sich anschliessen darf, oder ob es auch hier notwendig ist, eine 2-monatige Pause einzulegen. (wie es zwischen zwei Rahmenarbeitsverträgen verlangt wird, damit man nicht von einem Dauerarbeitsverhältnis ausgehen kann.
Belastung beim Minijob: 10 + 12 + 2 % + 1,3 % Umlagebeitrag = 25,3 % .
2. Frage:
wäre es auch möglich, den Rahmenvertrag bereits zum 31.03.03 auslaufen zu lassen (Kündigung AN-seitig bzw. AG-seitig) und direkt ab 1.4.03 als geringfügige Beschäftigung (Minijob) beginnen zu lassen ?
mfg
Heinz H.