Abgeschickt von Andras Fertö am 06 April, 2005 um 20:56:10
Hallo,
ich arbeite freiberuflich als Übersetzer, vor allem für ausländische Kunden. Bisher habe ich keine Umsatzsteuer auf meine Umsätze erhoben (wg. irrtümlicher Auslegung der entsprechenden Kleinunternehmer-Passagen). Eine Betriebsprüfung hat nun ergeben, dass ich doch für einzelne zurückliegende Jahre umsatzsteuerpflichtig war (Anteil der inländischen Einkünfte schwankt stark). Lt. Betriebsprüfer wäre alles vor 1998 verjährt.
Meine Frage: Welche Verjährungsfrist gilt wirklich (Prüfung erfolgte im April 2005)? Dürfen die Umsätze von 1997/1998 für eine Nachzahlung noch berücksichtigt werden (an anderer Stelle las ich etwas von 5-jähriger Verjährungsfrist die ja nun vorbei wäre)?
Danke