Abgeschickt von Michael H. am 29 April, 2005 um 20:46:03:
Antwort auf: Wohnrecht und keine Abgeschlossenheitserklärung steuerlich anzusetzen? von Winde am 28 April, 2005 um 15:34:29:
Hallo,
: Nun könnte ich ja, da es ein unentgeltliches Wohnrecht ist, die Zinskosten für den fremdgenutzten Teil für mich steuerschädlich anrechnen lassen.
steuerschädlich ;-) eher für dich steuersparend...
: Muss ich die Wohnung vom Bauordnungsamt als abgeschlossen erklären lassen oder kann ich es auch so steuerlich ansetzen?
Die Einordnung als Einfamilienhaus ist bei der Einkommensteuer völlig egal, wenn der Rest des Hauses vermietet wird, können die anteiligen Kosten für Zinsen etc. auch abgesetzt werden. Es muss aber vermietet werden, damit Einkünfte vorliegen.
Bis dann