Abgeschickt von Heinz Harira am 11 Juni, 2003 um 22:05:05
Vor 3 Jahren wurde ein EFH (eigengenutzt) erstellt.
HSTK = 350.000 DM.
Für die 3 Jahre wurde vom FA die Eigenheimzulage gewährt.
Das eigengenutzte Haus wurde nun für (umgerechnet) 380.000 DM veräußert.
Liegt hier ein Spekulationsgewinn vor, welcher zu versteuern ist. ? ( zu beachten: das Haus wurde eigengenutzt bewohnt)
mfg
H.H.