Abgeschickt von Sunny am 21 Juli, 2003 um 09:49:23:
Antwort auf: Mehrwertsteuer auf Briefmarken von Cat am 19 Juli, 2003 um 23:09:22:
Die Nebenforderung teilt das Schicksal der Hauptforderung.
Wenn die Hauptforderung mit 16% MwSt. war, dann ist auch die Nebenforderung mit 16% zu belegen; selbiges im Fall des ermäßigten Steuersatzes von 7%.
: Eine Frage an die/den Experten:
: Es geht um eine Grundsatzfrage und ich erhoffe mir hier eine kompetente Antwort.
: Fragestellung:
: Ein Händler verkauft eine Ware und verschickt diese im Kuvert mit Briefmarken zu 2,20 Euro. Die Briefmarken hat er vorher beim Postamt erworben.
: Und jetzt die Frage:
: Auf der Rechnung an den Kunden erhebt der Händler nun auf die reinen Portokosten in Höhe von 2.20 Mwst.
: Darf er das?
: Meiner Meinung nach nicht, weil er auch keine Mwst auf die Briefmarken gezahlt hat.
: Es geht hier nicht um Versandpauschalen allgemein sondern nur um das spezielle Fallbeispiel mit den Briefmarken.
: Danke im voraus
: Cat