Abgeschickt von Hans-Peter Wils am 27 Juli, 2003 um 13:26:22
Ich beabsichtige eine vorzeitige Ablösung meines Hypothekendarlehens.
Die Bank erhob bei Vertragsabschluss einen Sicherheitenzuschlag von 0,4%, wegen 100%-Finanzierung.
Bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädiung durch die Bank wird der Nominalzinssatz plus 0,4% Sicherheitenzuschlag als Berechnungsgröße angesetzt.
Ist das korrekt?
Die Bank rechnet zu meinen Gunsten
- eingesparte Vorwaltungskosten = 7,00 €/Jahr
- eingesparte Risikokosten = 0,05%
- Margenerstattung = 0,00%
Ist das korrekt?
Es werden die DGZF-Pfandbriefrenditen zugrunde gelegt-
Ist das korrekt?
Vielen Dank für Ihr Antwort.
Hans-Peter Wils