Abgeschickt von werjour am 09 Dezember, 2003 um 20:22:43
Kann das Finanzamt Säumniszuschläge auch dann noch fordern, wenn sie auf Grund einer Steuerschätzung erhoben wurden, inzwischen aber die Steuererklärung abgegeben ist und die neue Steuerfestsetzung eine Rückzahlung ergeben hat?