Abgeschickt von Michael H. am 10 Dezember, 2003 um 18:29:08:
Antwort auf: Säumniszuschläge von werjour am 09 Dezember, 2003 um 20:22:43:
: Kann das Finanzamt Säumniszuschläge auch dann noch fordern, wenn sie auf Grund einer Steuerschätzung erhoben wurden, inzwischen aber die Steuererklärung abgegeben ist und die neue Steuerfestsetzung eine Rückzahlung ergeben hat?
Meines Erachtens ja, aber man sollte es vieleicht mal mit einem Erlass versuchen. Klappt aber nur bei ansonsten pünktlichen Steuerpflichtigen.
Bei einer Steuerschätzung scheint mir das hier in dieem Falle nicht so zu sein.
Bis dann Mike